Igel –Leistungen

Untersuchungen , die keine kassenäztliche Leistungen sind

Sporttauglichkeitsuntersuchungen (mit und ohne EKG)

Augenvorsorge für Kinder

Liebe Eltern,

ab sofort können wir Ihnen eine Augenvorsorge für Kinder ab sechs Monate anbieten.
Damit schließen wir die Lücke bis zum dritten Geburtstag, bis die Kinder meist einen Standartsehtest machen können.

Die Augenvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen. Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren erkannt und behandelt, können diese zu einer dauerhaften Sehschwäche führen.

Die betroffenen Kinder bemerken die eigene Sehstörung selbst nicht, denn sie sind es gewohnt, die Welt mit ihren Augen zu sehen und haben keine Vergleichsmöglichkeit.

Durchschnitt hat fast jedes fünfte Kind im Alter von 4 Jahren eine unerkannte Sehstörung. Dieser hohe Anteil ist nicht erstaunlich, denn im Gegensatz zu Krankheiten gibt es bei Sehstörungen keine äußerlichen, mit bloßem Auge erkennbaren Symptome.

Je früher eine Sehstörung erkannt und behandelt wird, desto größer sind die Behandlungserfolge. Die normalen Seh- und Visustests können erst durchgeführt werden, wenn Ihr Kind bereits spricht. Was bezahlt die Krankenkasse? Um Kosten im Gesundheitswesen einzusparen, wird die Augenvorsorge nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Sie ist eine freiwillige Leistung Ihres Kinderarztes, zum Wohle Ihres Kindes. Wird bei der Augenvorsorge eine Sehstörung erkannt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle Kosten, die bei einer weiteren Untersuchung und der Behandlung entstehen.

Wir empfehlen ab dem Alter von 6 Monaten einmal jährlich diese Vorsorge.

Ob Ihre Kasse diese Untersuchung übernimmt, können wir für Sie überprüfen. Evtl müssen Sie dazu einen Zusatzvertrag Ihrer KK abschließen. ist das nicht möglich, dann müssen wir eine Kostenbeitrag von 20,00 € in Rechnung stellen.

Für Rückfragen steht das Praxisteam gerne zur Verfügung.